Mit der im Juni 2023 veröffentlichten neuen Novelle der Trinkwasserverordnung wurden neben der Änderung von Grenzwerten bestehender Parameter auch neue Substanzen in die Überwachung aufgenommen. Die Oxohalogenide Chlorit und Chlorat müssen jetzt, abhängig von den eingesetzten Aufbereitungsstoffen und deren Konzentration (z.B. Chlordioxid), überwacht werden. Eine ähnliche Regelung gilt neuerdings auch für Halogenessigsäuren (HAA-5).
Chlorit und Chlorat
Für die Bestimmung von Chlorit und Chlorat in Trinkwasser ist die Ionenchromatographie (IC) die optimal geeignete Methode. Die ISO 10304-4:2022-03 beschreibt die Bestimmung von Chlorat, Chlorid und Chlorit in gering belastetem Wasser mittels IC. Mit den Hochleistungstrennsäulen von Metrohm können die in der neuen Trinkwasserverordnung beschriebenen Grenzwerte von 0,070 mg/L Chlorat und 0,20 mg/L Chlorit unter den gleichen chromatographischen Bedingungen wie die anderen in der Trinkwasserverordnung geforderten IC-Parameter (Fluorid, Chlorid, Nitrit, Nitrat und Sulfat) bestimmt werden.
Halogenessigsäuren
Halogenessigsäuren (HAA) entstehen für gewöhnlich als Desinfektionsnebenprodukte bei Wasseraufbereitungsprozessen. Einige HAA wurden als potenziell krebserregend eingestuft. Die Ionenchromatographie gekoppelt mit Massenspektrometrie (z. B. Single- oder Triple-Quadrupol-Massenspektrometer) ist ein leistungsstarkes Verfahren zur Bewältigung vieler anspruchsvoller Analyseaufgaben wie der Messung von HAA in Trinkwasserproben im µg/L-Bereich.
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