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Metrohm Inula GmbH
Shuttleworthstraße 25
1210 Wien
Vertreten durch:
Geschäftsführer:
Ing. Bernhard Moser
Dr. Volker Frost
Kontakt:
Telefon: +43 1 405 62 35-0
Telefax: +43 1 405 62 35-99
E-Mail: office@metrohm.at
Firmenbuchgericht:
Handelsgericht Wien, FN 232925m
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
ATU57005715

ARA Nr.: 14231
ERA Nr.: 51368
ANKÖ Kataster Nr.: 44880
Kammerzugehörigkeit:
Wirtschaftskammer Österreich
Zertifiziert nach ISO 9001:2008:
Zertifikat-Nr.89119-2010-AQ-GER-TGA der DNV GMBH
Bankverbindung:
Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien, BLZ 32000, Kto. Nr. 622787
IBAN: AT02 3200 0000 0062 2787, BIC: RLNWATWW
Quellen für Bilder und Grafiken:
http://de.fotolia.com/

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

VERKAUFS- und SERVICEBEDINGUNGEN

Stand: 31.03.2010 Download AGB Verkauf

1. Allgemeines:

Alle Aufträge, Lieferungen, Leistungen und Angebote werden von uns zu den nachstehenden Bedingungen angenommen und ausgeführt.

Die etwaige Nichtigkeit oder Ungültigkeit einer der nachstehenden Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht.

Bedingungen unserer Vertragspartner und abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich von uns ausdrücklich anerkannt wurden.

Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

2. Anbote / Kostenvoranschläge:

Alle Anbote sind unverbindlich. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen.

Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so werden wir den Vertrags-partner davon unverzüglich verständigen.

Sofern nichts Anderes vereinbart wurde, sind wir berechtigt, Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung zu stellen.

Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.

3. E-Commerce:

Bestellung oder sonstige rechtsgestaltende Erklärungen des Kunden können sowohl unter Verwendung unserer elektronischen Formulare als auch per E-mail gültig abgesandt werden, bedürfen jedoch zu ihrer Wirksamkeit des fehlerfreien Zuganges beim Empfänger. Übermittlungsfehler gehen gleich welcher Ursache zu Lasten des Kunden. Wir behalten uns vor, wegen einer eingetretenen Fehlfunktion unserer Datenverarbeitungsanlage unverzüglich durch geeignete Mittel die Wirksamkeit einzelner oder zeitlich bestimmter rechtsgeschäftlicher Erklärungen zu widerrufen und die nochmalige, gültige Übermittlung derselben vorzunehmen bzw. zu erbitten.

4. Liefertermin und Liefermenge:

Umfang und Inhalt des Vertragsverhältnisses wird durch unsere schriftliche Auftrags-bestätigung festgelegt, Zusatzvereinbarungen sind ungültig.

Alle von uns angegebenen Liefertermine sind unverbindlich.

Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder wegen Ausfalls von Lieferungen aus anderen Gründen sind außer im Falle des groben Verschuldens oder Vorsatzes ausgeschlossen.

Alle außerhalb unseres Machtbereiches liegenden Tatsachen, insbesonders auch eine von uns unverschuldete Erschwerung der Beschaffung des Rohmaterials, Betriebs- und Verkehrsstörung und nicht ordnungsgemäße Lieferung von Unterlieferanten gelten auch als höhere Gewalt und befreien uns für die Dauer der Behinderung oder nach unserer Wahl auch endgültig von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne dass dem Auftraggeber Ansprüche auf Grund des Rücktrittes zustehen.

5. Versand:

Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bei Lieferungen unser Vertragspartner.

Der Käufer trägt die Transportgefahr nach den allgemein gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich der Risiken von Bruch und Schwund während des Versandes. Werden Transportschäden, die auf eine unsachgemäße Verpackung zurückgeführt werden geltend gemacht, so ist zur Wahrung des Anspruches die Vorlage der Originalver-packung notwendig. Dasselbe gilt für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Titel Gewährleistung oder des Schadenersatzes.

Für allfällige Versicherung der Fracht hat der Käufer aufzukommen.

Falls nicht gesondert vereinbart, beinhalten unsere Verkaufspreise nicht die Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Diese Leistungen werden aber von uns auf Wunsch gegen gesonderte Bezahlung erbracht.

6. Preise:

Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro. Die Preise verstehen sich immer exklusive Umsatzsteuer. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.

Wird gegen unsere Rechnung binnen 14 Tagen kein begründeter Einspruch schriftlich erhoben, gilt sie jedenfalls als genehmigt.

Die Preise verstehen sich ab Lager inklusive Verpackung ausgenommen empfindlicher oder verpackungsintensiver Produkte, bei denen die Verpackung besonders berechnet wird.

Für die Berechnung der Preise sind jeweils die am Tage der Lieferung gültigen Preise maßgebend. Für wesentliche Veränderungen der Verhältnisse, insbesondere der Löhne, Frachten, Versicherungskosten, Zölle, Wechselkursschwankungen und sonstige Abgaben sind wir berechtigt die am Tage der Lieferung jeweils gültigen Preise zu berechnen.

Treten im Zuge der Auftragserfüllung Umstände auf Seiten des Auftraggebers ein, die eine Ergänzung oder Abänderung des ursprünglichen Auftrages mit sich bringen, so ist der Auftraggeber verpflichtet diese Umstände unverzüglich mitzuteilen und fallen allfällig daraus entstehende Mehrkosten dem Auftraggeber zu Lasten.

7. Teilabrechnung:

Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistung in Teilen erbracht wird.

8. Zahlungsbedingungen:

Zahlungen sind nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig, falls auf der Rechnung nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist. Ein Skontoabzug wird nur aufgrund ent-sprechender Vereinbarung anerkannt. Wenn der Vertragspartner eine Teilzahlung nicht innerhalb der für einen Skontoabzug vereinbarten Zahlungsfrist erbringt, verliert er seinen Skontoabzug nicht nur hinsichtlich dieser Teilzahlung, sondern auch hinsichtlich aller erst später zu erbringenden Zahlungen. Im Falle des Zahlungs-verzuges auch nur mit einer Teilzahlung entfällt der Skontoabzug jedenfalls auch zur Gänze.

Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag einlangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde. Bei verspäteter Zahlung sind wird berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verrechnen. Der gesetzliche Zinssatz beträgt 8 % über dem Basiszinssatz, der jeweils am letzten Kalendertages eines Halbjahres gilt und für das nächste Halbjahr maßgebend ist. Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Österreichischen Nationalbank festgesetzt.

9. Verzugszinsen / Mahn- und Inkassospesen:

Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, selbst bei unver-schuldetem Zahlungsverzug, die uns entsprechenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und im Verhältnis zur Forderung angemessen sind, zu ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros die uns dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA überschreiten, zu ersetzen. Sofern wir das Mahnwesen selbst durchführen, verpflichtet sich der Schuldner, für die 1. Mahnung EUR 5,00, für die 2. Mahnung EUR 10,00, für 3. und letzte Mahnung EUR 20,00 jeweils zu bezahlen.

10. Eigentumsvorbehalt:

Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Im Falle des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges stimmt der Käufer schon jetzt zu, dass wir die Ware auf seine Kosten jederzeit abholen können.

Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter An-führung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. In diesem Fall gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen unsererseits, werden Zahlungen des Schuldners primär jenen unserer Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind.

11. Gewährleistung:

Der Auftraggeber ist zur sofortigen Prüfung gelieferter Waren verpflichtet.

Mängelrügen sind unverzüglich und nur vor Verarbeitung oder Vermengung der Ware schriftlich geltend zu machen.

Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.

Für Schäden durch unsachgemäße Lagerung oder unvorschriftsmäßige Be- oder Verarbeitung oder durch unsachgemäße Handhabung (siehe Bedienungsanleitung des Gerätes) oder durch höhere Gewalt, z.B.: Blitzschlag, Wasser- und Sturmschaden, kriegerische Handlungen, Sabotage, Erdbeben, sowie für Beschädigung des Gerätes durch herabfallende Gegenstände oder unsachgemäßes Hantieren (z.B. Fallenlassen) des Gerätes haften wir nicht. Ebenfalls ausgenommen sind Verschleißteile.

Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.

Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen einschließlich von Mangelfolgeschäden sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.

Die Garantie- und Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Lieferung.

Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückbehaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

Werden uns im Zuge der Auftragserteilung Maße und Spezifikationen zur Verfügung gestellt, die sich im Zuge der Auftragserfüllung als unvollständig oder ungenau herausstellen, so sind wir berechtigt die üblichen technischen Normen und Toleranzen im Sinne der Ö-Norm anzuwenden.

Angaben in Katalogen, Prospekten oder Werbesendungen etc. sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, soweit in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen werden.

12. Schadenersatz:

Wir haften nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz entstanden sind. Keine Haftung wird für Folgeschäden übernommen, die aus dem Ausfall des gelieferten Produktes entstehen. Keine Haftungspflicht besteht weiters für Datenver-lust jedweder Art die durch unsere Tätigkeit eintritt. Die Haftung für Ansprüche auf Schadenersatz, Gewährleistung, entgangener Gewinn und sonstige Ansprüche ist im Grunde nach auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, der Höhe mit dem Wert der Warenlieferung, max. jedoch mit jener Summe beschränkt, die durch die Versicherung gedeckt ist. Rückgriffsansprüche gemäß § 933 b ABGB verjähren jedenfalls in 3 Jahren nach Erbringung der Leistung durch uns. Eine Haftung für Sach- und Personenschäden aufgrund des Produkthaftungsgesetztes ist – außer Verbrauchern gegenüber – ausgeschlossen. Unternehmen verpflichten sich diesem Haftungsausschluss auf ihre Kunden zu überbinden.

13. Erfüllungsort:

Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung Wien.

14. Nichterfüllung / Liefer- und Leistungsverzug:

Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer/Werkbesteller jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.

15. Einseitige Leistungsänderung:

Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen, können unsererseits vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für Lieferfristüberschreitungen. Wir werden dann, wenn die tatsächliche Fristüberschreitung abschätzbar ist, spätestens jedoch eine Woche vor dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin, bekannt geben, wie lange mit einer Verzögerung zu rechnen ist.

16. Pläne:

Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und Ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum.

Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden.

17. Gerichtsstand:

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

18. Schiedsgerichtsvereinbarung:

Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden nach der Schieds- und Schlichtungs-ordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem oder mehreren gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.

19. Anzuwendendes Recht:

Auf die abgeschlossenen Verträge findet österreichisches Recht Anwendung. Ausdrücklich ausgeschlossen wird die Anwendung der internationalen Verweisungsnormen und das UN-Kaufrecht.

20. Rechtsnachfolge:

Sämtliche aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten gehen im Umfang und nach Maßgabe des § 38 Abs. 1 UGB auf Einzelrechts-nachfolger über, ohne dass eine gesonderte Verständigung des Vertragspartners von diesem Rechtsübergang notwendig wäre. Der Vertragspartner verzichtet hiermit auf sein Widerspruchsrecht iSd § 38 Abs. 2 UGB. Dies bedeutet, dass die Dauer unserer Haftung gem. § 39 UGB begrenzt ist.

21. Vertragsrücktritt (Vorauszahlung, Sicherheitsleistung):

Neben den in diesen AGB hierzu sonst enthaltenen Gründen sind wir bei Vorliegen folgender Sachverhalte berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu begehren oder auch vom Vertrag zurückzutreten:

Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers rechtfertigen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, Vorauszahlungen zu verlangen oder unsere Lieferung von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Dies gilt auch, wenn fällige Forderungen trotz Mahnung nicht beglichen werden. Im Falle des Rücktritts hat der Besteller keine Ansprüche wegen Nichterfüllung. Andererseits sind wir im Fall des Vertragsrücktritts aus den genannten Gründen berechtigt, die von uns bereits erbrachten Vorleistungen zu verrechnen und vollen Schadenersatz einschließlich entgangenen Gewinns zu verlangen.

Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers (Ausgleich, Konkurs oder Konkursabweisung mangels Vermögens), sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soferne er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 30 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens einschließlich Gewi nnentgang zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten.

Tritt der Besteller – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 30 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden samt Gewinnentgang zu bezahlen. Ein richterliches Mäßigungsrecht wird ausgeschlossen.

22. Servicebedingungen:

  1. Es gelten für die Servicebedingungen die allgemeinen Bestimmungen der Verkaufsbedingungen und allgemeinen Geschäftsbedingungen gleichermaßen.
  2. Bei Reparaturen steht uns ein Pfandrecht am bearbeiteten Gegenstand bis zur Bezahlung des Rechnungsbetrages zu. Wir sind berechtigt bis zur Bezahlung dieser Forderung am Gegenstand des Werkvertrages ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
  3. Werden von uns Waren, die im Eigentum des Auftraggebers stehen, zur Reparatur oder sonstigen Bearbeitung übernommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, spätestens 6 Monate nach Übernahme diese Ware wieder abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt die Ware zu verwerten und den Verkaufserlös mit Lagerkosten und einen angefallenen Verwertungsaufwand gegen zu verrechnen. Anfallende Entsorgungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  4. Die von uns für die Entgegennahme der zu reparierenden Geräte zugesagten Termine und die Termine der Fertigstellung der Reparatur sind unverbindlich.
  5. Wird ein Termin, zu dem wir das in Reparatur zu gebende Gerät beim Kunden abholen, aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, nicht eingehalten, so sind wir berechtigt einen Minimaltarif von EUR 500,- (exkl. USt) zu verrechnen.
  6. Mündliche Abreden von unseren Technikern sind unverbindlich. Ein von uns eingesetzter und angestellter Techniker darf ausschließlich schriftliche Zusagen machen. Darüber hinaus besitzt der Techniker keine Inkassovollmacht.
  7. Mit dem für Reparaturleistungen getätigte Kostenvoranschlag sind nur offensichtliche Defekte und jene Defekte gedeckt, die vom Kunden angegeben werden. Versteckte Defekte und Defekte, die während der Reparatur zum Vorschein kommen, sind kostenmäßig nicht gedeckt. Für diese wird ein zusätzlicher Kostenvoranschlag gemacht.

ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN

Stand: 31.03.2010 Download AGB Einkauf

1. Allgemeines:

Alle Einkäufe werden von Metrohm Inula zu den folgenden Bedingungen durchgeführt. Die etwaige Nichtigkeit oder Ungültigkeit einer dieser Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht.Bedingungen unserer Vertragspartner und abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich von uns ausdrücklich anerkannt wurden.

Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

2. Bindungsfrist an Anbote:

An alle Anbote, die durch den Verkäufer erbracht werden, erachten wir uns 14 Tage gebunden. Kosten für die Erstattung eines Kostenvoranschlages durch den Auftraggeber werden von uns nicht getragen und gehen zu Lasten des Verkäufers.

3. E-Commerce:

Werden von uns Bestellungen per E-mail an der Verkäufer abgesandt, bedürfen sie zu ihrer Wirksamkeit des fehlerfreien Zuganges beim Verkäufer. Übermittlungsfehler gehen gleich welcher Ursache zu Lasten des Verkäufers.

4. Preise

Mangels gegenteiliger Vereinbarung verstehen sich Preise, die uns genannt werden, inklusive aller Abgaben und Nebenkosten einschließlich Transportkosten. Vereinbarte bzw. dem Vertrag zu Grunde gelegte Preise gelten als Fixpreise; Preisgleitklauseln und dergleichen werden von uns nicht akzeptiert, solange sie nicht besonders ausgehandelt werden. Sollte die Abrechnung vereinbarungsgemäß in Teilbeträgen erfolgen, verlieren wir einen allfällig vereinbarten Skontoabzug für die rechtzeitig entrichteten Teilbeträge jedenfalls nicht, wenn andere Teilzahlungen nicht innerhalb der Skonto- bzw. Fälligkeitsfrist bezahlt werden.

5. Liefertermin und Liefermenge:

Umfang und Inhalt des Vertragsverhältnisses wird durch die schriftliche Bestätigung unsererseits des Angebotes des Verkäufers festgelegt. Werden Lieferungen verspätet erbracht oder nicht gehörig erbracht, so sind wir berechtigt, Erfüllung und Schadenersatz wegen Verspätung zu begehren oder unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen zur Nachholung den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu begehren. Wird eine Lieferung aus Verschulden des Verkäufers oder eines von ihm zu vertretenden Zufalles vereitelt, so sind wir berechtigt, entweder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern oder vom Vertrag ohne Setzung einer Nachfrist sofort zurückzutreten und bei Rücktritt des Vertrages Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

6. Versand:

Mangels gegenteiliger Vereinbarung gilt die von uns gekaufte Ware als Bringschuld. Der Vertragspartner trägt daher die Kosten und das Risiko des Transportes. Das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung geht erst mit Übergabe an uns über.

7. Gewährleistung / Schadenersatz:

Haftungsausschlüsse in jeglicher Hinsicht ebenso wie Haftungsbeschränkungen unserer Vertragspartner, insbesondere aus dem Titel Gewährleistung oder Schadenersatz, werden nicht akzeptiert, es sei denn, diese wurden ausdrücklich im Einzelnen mit uns ausgehandelt und von uns schriftlich bestätigt.

Dies gilt daher auch z. B. für Änderungen der gesetzlichen Beweislast zu unseren Lasten, Verkürzungen der Fristen etc. Auch der Ausschluss des Regressanspruches gem. § 933 b ABGB wird somit von uns nicht akzeptiert.
Im Falle des Auftretens von Mängeln steht es uns frei, zwischen Austausch, Reparatur oder Preisminderung zu wählen, außer es besteht ein Wandlungsanspruch und wir machen von diesem Gebrauch.
Soweit wir auf Reparatur oder Austausch bestehen, sind wir bis zur vollständigen Erfüllung der geschuldeten Leistung/Lieferung zur Zurückbehaltung des gesamten Entgelts berechtigt.

8. Produkthaftung

Die Verpflichtung zur Untersuchung mangelhafter Waren-lieferungen gem. § 377 UGB wird ausdrücklich abbedungen. Bei Entdeckung allfälliger Mängel steht uns eine sechswöchige Frist zur Erhebung einer Mängelrüge jedenfalls zu.

Ein Ausschluss einer Regressforderung unsererseits gem. § 12 PHG wird von uns nicht akzeptiert.

9. Aufrechnungsverbot:

Ein Aufrechnungsverbot wird von uns nicht anerkannt, vielmehr sind wir jedenfalls berechtigt, gegebenenfalls mit allen uns gegen den Vertragspartner zustehenden Ansprüchen aufzurechnen.

10. Gerichtsstand:

Für Streitigkeiten aus dem Vertrag wird das jeweils sachlich und örtlich zuständige Gericht in Wien vereinbart. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

11. Schiedsgerichtvereinbarung:

Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem oder mehreren gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.

12. Anzuwendendes Recht:

Auf den abgeschlossenen Vertrag findet österreichisches materielles Recht Anwendung. Ausdrücklich ausgeschlossen wird die Anwendung der internationalen Verweisungsnormen und das UN Kaufrecht.